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Gebiet mit Potential dank öffentlichem Gestaltungsplan

Warum ein Gestaltungsplan?

 

Das Gebiet Silbern (Silbern-Lerzen-Stierenmatt) ist das wichtigste Arbeitsplatzgebiet der Stadt Dietikon, welches sich zurzeit in einem Umstrukturierungsprozess befindet. In diesem Zusammenhang ist ein öffentlicher Gestaltungsplan erarbeitet und der kommunale Richtplan für das Gebiet Silbern revidiert worden. Der Gestaltungsplan bildet eine Zwischenetappe auf dem Weg zur angestrebten Vision – DIE Wahl im Limmattal.

Dank dem öffentlichen Gestaltungsplan wird es in der Silbern möglich sein, dichter zu Bauen und so Potential für mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Voraussetzung dafür ist eine effiziente, verkehrstechnische Erschliessung – insbesondere auch für den Langsamverkehr, die Erstellung von öffentlichen Freiräumen wie frequentierten Plätzen und Grünflächen sowie die Lösung von Energiefragen und Entsorgung.

Nach der öffentlichen Auflage und dem Abschluss der Vorprüfung durch den Kanton im Januar 2011, erfolgte die Bearbeitung der Einwendungen und der Stellungnahme des Kantons. Nach diversen Besprechungen mit den zuständigen kantonalen Stellen konnte die Vorlage bereinigt werden.

 

 
Aktueller Stand Gestaltungsplan

 

Der Stadtrat hat den Bericht zu den Einwendungen und die Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung am 7. Februar 2011 beraten. Im März erfolgte die Überarbeitung der Dokumente zum Gestaltungsplan und zur Teilrevision des kommunalen Richtplans.

 

Am 18. April 2011 hat der Stadtrat die Vorlage z. Hd. des Gemeinderates verabschiedet. Der Gemeinderat hat am 6. Oktober 2011 die Vorlage des Stadtrates mit grossem Mehr beschlossen, sie aber freiwillig dem obligatorischen Referendum unterstellt. An der Volksabstimmung vom 11. März 2012 ist die Vorlage mit 53% Ja-Stimmen angenommen worden.

Gegen den Gestaltungsplan sind fristgerecht drei Rekurse eingereicht worden. Zwei Rekurse haben die Gerichte weitgehend im Sinne der Stadt entschieden. Der dritte Rekurs betrifft den Moorschutz. Dieser Rekurs ist sistiert. Der Kanton hat zwei Gutachten zur Klärung der notwendigen Schutzmassnahmen erarbeiten lassen.

Im Mai 2017 wurde die für die Beurteilung des Rekurses notwendige Verordnung zum Schutz der Limmataltläufe in Dietikon, Geroldswil und Oetwil a. d. L. (Moorschutzverordnung) festgesetzt und im Amtsblatt des Kantons Zürich Nr. 20 vom 19. Mai 2017 öffentlich aufgelegt.

 

Medienmitteilung des Kantons Zürich (inkl. Link zur Schutzverordnung)

 

Gegen diese Schutzverordnung ist beim Kanton Zürich wiederum Rekurs erhoben worden von Seiten verschiedener Eigentümer und auch von Naturschützern. Die Rekurse hat das Gericht mehrheitlich zu Gunsten der rekurrierenden Eigentümer entschieden. Damit wäre die Moorschutzverordnung seit Frühling 2019 rechtsjräftig.

 

Zwischenzeitlich hat jedoch der Bund die Limmat-Altläufe im Gebiet Silbern in das Inventar der schützenswerten Auen aufgenommen. Da vor diesem Hintergrund erst die Umsetzung des vom Bund verlangten Auenschutzes erfolgen muss, bleibt der Gestaltungsplan weiterhin blockiert.

 
Für Rechtsicherheit im Arbeitsplatzgebiet Silbern

Mit der angestrebten Rechtssicherheit im Gebiet Silbern  kann der aktuell blockierte Gestaltungsplan überarbeitet sowie anschliessend in Kraft gesetzt werden. Dieser Gestaltungsplan bildet die Grundlage für die positive Entwicklung des Gebietes Silbern.

 

Gleichzeitig wird die Stadt Dietikon unter Vorbehalt der Rechtskraft der Moorschutzverordnung des Kantons Zürich ein Messnetz einrichten, um vertiefte Kenntnisse über die Grundwasserströme zu erhalten, welche wichtig sind für den Schutz des Flachmoors.

 

Die gewonnen Messdaten werden Bauwilligen zur Verfügung gestellt, damit Aufwand für Baugesuche vermindert und der zeitliche Vorlauf für eine Baubewilligung verkürzt werden können.

 

Situationspläne, Gutachten und ausführliche Berichte finden Sie auf der Website der Stadt Dietikon.

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